🔵Neu- und Wiederernennung von Mitgliedern der DRSC-Fachausschüsse🔵 In seiner 60. Sitzung am 24 .Oktober 2025 hat der Verwaltungsrat des DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. ein Mitglied für die Fachausschüsse neu ernannt sowie drei derzeitige Mitglieder für eine zweite Amtszeit wiederberufen. ➡️ FA Finanzberichterstattung: Till Kohlschmitt (RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG) wurde neu gewählt und ersetzt Birgit Weisschuh (ebenfalls RSM Ebner Stolz). Dr. Michael Seifert (BayWa AG) wurde wiederernannt. ➡️ FA Nachhaltigkeitsberichterstattung: Martin Bolten (NRW.BANK) und Dr. Lothar Rieth (EnBW AG) wurden wiederernannt. Für alle vier beginnt mit dem heutigen Tag, dem 🗓️ 1. Dezember 2025, die jeweils dreijährige Amtszeit. Die vollständige Zusammensetzung unserer Fachausschüsse ist hier (https://lnkd.in/eFTtE7XT) einsehbar.
DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
Beziehung zu Regierungen
Persönlich, neutral, gesamtwirtschaftlich relevant. Die Stimme mit Gewicht.
Info
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland. Er wurde am 15. März 1998 als unabhängiger, eingetragener und selbstlos tätiger Verein mit Sitz in Berlin von der deutschen Wirtschaft gegründet. Das DRSC e.V. wurde mit Vertrag vom 3. September 1998 und – nach einer vorübergehenden Aussetzung im Jahr 2010 – erneut am 2. Dezember 2011 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ; heute: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV) als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342 HGB anerkannt.
- Website
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http://www.drsc.de
Externer Link zu DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
- Branche
- Beziehung zu Regierungen
- Größe
- 11–50 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Berlin
- Art
- Nonprofit
- Gegründet
- 1998
Orte
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Primär
Wegbeschreibung
Joachimsthaler Straße 34
Berlin, 10719, DE
Beschäftigte von DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
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Jens Berger
EU Corporate Reporting Policy Leader | Head of IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence
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Dr. Thomas Schmotz
Technical Director at Accounting Standards Committee of Germany
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Tanja Castor
Head of Sustainability Disclosures
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Georg Lanfermann
Präsident / President bei DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
Updates
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🔵DRSC veranstaltet Roundtable zur IFRS Evaluation🔵 Am 27. November 2025 lud das DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. zum Roundtable im Rahmen seiner Evaluation zur Anwendung der #IFRS in Deutschland ein. Inhalt der rund dreistündigen Veranstaltung war das am 5. November veröffentlichte Thesenpapier (https://lnkd.in/ezWcUT2j) zur Anwendung internationaler Rechnungslegung im Jahresabschluss, in welchem 10 Thesen zu einem bedingten Wahlrecht einer befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss in Deutschland aufgestellt wurden (wir berichteten https://lnkd.in/eEPQBu4h). Neben ausgewählten Referaten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen nahmen Vertreter einer Vielzahl von Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft mit Bezug zur Rechnungslegung am Roundtable teil. Mehrere Unternehmen trugen zudem ihre Praxiserfahrung der Fallstudie aus Phase 3 der Evaluation bei (wir berichteten https://lnkd.in/eUvMAwSv). Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier (https://lnkd.in/eciHTcgB).
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🔵ESRS Set 1: EFRAG hat zur Überarbeitung abgestimmt🔵 Das EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) hat am 28. November 2025 zur Überarbeitung des #ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) abgestimmt (siehe Aufnahme der EFRAG SRB-Sitzung: https://lnkd.in/eBpwkJEC). Die Überarbeitungen enthalten eine Vielzahl an Änderungen im Vergleich zu den am 31. Juli 2025 veröffentlichten Konsultationsentwürfen (https://lnkd.in/eNumgwf9) und dem am 24. November 2025 veröffentlichten Arbeitsstand (https://lnkd.in/eCcxyUWj). EFRAG wird der European Commission die Überarbeitungen zeitnahe als fachlichen Ratschlag übergeben und diesen Ratschlag auch veröffentlichen. Die EU-Kommission will die finalen Änderungen Mitte 2026 erlassen. Das geänderte ESRS Set 1 wird dann für ab dem ersten Januar 2027 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sein, womöglich mit dem Wahlrecht für eine frühere Anwendung. Das DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. führt gemeinsam mit EFRAG am 🗓️9. Dezember 2025 eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Überarbeitung des ESRS Set 1 durch. Anmeldung sind unter diesem Link möglich: https://lnkd.in/ezqknUhe Das DRSC hatte EFRAG zudem am 29. September 2025 seine Stellungnahme zu den Konsultationsentwürfen übermittelt (https://lnkd.in/ecF9WD_2) und seit Mitte 2025 in einer Vielzahl von Briefen an EFRAG auf wichtige Themen bei der Überarbeitung (Wesentlichkeitskonzept, Reduktion von Datenpunkten, Anticipated Financial Effects) aufmerksam gemacht.
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🔵Zweites HF NB: Impulse für mehr Transformation durch vereinfachte Regulierung🔵 Am 20. und 21. November 2025 fand das zweite Hamburger Forum der Nachhaltigkeitsberichterstattung (HF NB) unter dem Leitmotiv „Jetzt erst recht: Mehr Transformation durch simplifizierte Regulierung“ statt. Rund 150 Expertinnen und Experten aus Politik, Praxis und Wissenschaft diskutierten aktuelle Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Veranstaltet wurde das Forum vom DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. und der Universität Hamburg, unterstützt von der Sustainable Finance Research Group. Der erste Tag im Chilehaus begann mit einer Keynote von Prof. Dr. Florian Grüner (Universität Hamburg) zum Thema Physik schafft Transparenz, gefolgt von Prof. Dr. Alexander Bassen (Universität Hamburg, Independent Standards Board GHG Protocol) zur Modernisierung des GHG Protocol. Im anschließenden Praxisdialog standen CO₂-Neutralität, globale Lieferketten, Klimastrategien und die Integration klimarelevanter Daten im Fokus. Ein Empfang und ein Konzert von Levi Schechtmann im C. Bechstein Centrum Hamburg rundeten den Abend ab. Am zweiten Tag im Lichthof der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg gab Sven Gentner (EU-Kommission) in seiner Keynote Einblicke in die aktuellen Verhandlungen zur #CSRD. In mehreren Panels mit Impulsvorträgen und anschließenden Diskussionen wurden unterschiedliche Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung beleuchtet: ➡️ Prof. Dr. Kerstin Lopatta (Universität Hamburg, EFRAG) moderierte das mit Vertretern aus Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften besetzte Panel zu CSRD- und ESRS-Anpassungen. ➡️️Im nächsten Panel sprachen unter anderem Dr. Christian Meyer-Seitz (BMJV) und Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) über die nationale Umsetzung und regulatorische Verzahnung. ➡️️Ingo Speich (Deka Investment) moderierte das dritte Panel, in dem die TWIN-Transformation – also das Zusammenspiel von Digitalisierung und Nachhaltigkeit – von Praxisvertretern diskutiert wurde. ➡️️Jakob Kunzlmann (Bertelsmann Stiftung) zeigte in seinem Impulsvortrag für das mit verschiedenen Stakeholdern besetzte KMU-Panel mögliche Mehrwerte der Befassung mit Nachhaltigkeit auch für KMU, etwa im Hinblick auf Risikotransparenz, strategische Weiterentwicklung oder Finanzmarktanforderungen. Ein herzliches Dankeschön an alle Vortragenden, Diskutierenden und Teilnehmenden für den inspirierenden Austausch!
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🔵Abschlussbericht der Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 öffentlich vorgestellt🔵 Deloitte und DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. haben am 25. November 2025 den Abschlussbericht ihrer gemeinsamen Studie „Die Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS“ in einem öffentlichen Webinar vorgestellt. Die ca. 250 Teilnehmer erhielten detaillierte Einblicke in die Gesamtergebnisse des umfangreichen Abschlussberichts. Dabei wurden die wichtigsten Erkenntnisse zu übergeordneten und formalen Aspekten sowie zu Detailthemen präsentiert. Dies beinhaltete u.a. den Umgang mit Brutto- bzw. Nettobetrachtungen, Übergangsplänen für den Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Gender-Pay-Gap. Der Abschlussbericht kann hier (https://lnkd.in/eA6MA_hu) oder auf der Deloitte-Webseite (https://lnkd.in/eMZnkKpE) heruntergeladen werden. Hintergrund: Deloitte und DRSC haben gemeinsam eine Studie zur Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt. Im Fokus standen börsennotierte Unternehmen aus DAX, MDAX und SDAX und deren Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024. Die vorab veröffentlichten Updates über die Zwischenergebnisse der Untersuchung sowie ausgewählte Branchenbenchmarks sind auf der Deloitte-Website (https://lnkd.in/eJ4FHbrr) sowie der entsprechenden Projektseite des DRSC (https://lnkd.in/eT-J2Tkn) öffentlich verfügbar.
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🔵ESRS Set 1: EFRAG veröffentlicht Arbeitsstand zur Überarbeitung🔵 EFRAG hat am 21. November 2025 einen aktuellen Arbeitsstand (https://lnkd.in/eCcxyUWj) zur Überarbeitung des #ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) veröffentlicht. Der Arbeitsstand enthält eine Vielzahl an Änderungen im Vergleich zu den am 31. Juli 2025 veröffentlichten Konsultationsentwürfen (https://lnkd.in/eQNbVZT5). Bevor EFRAG der European Commission einen fachlichen Ratschlag zur Überarbeitung des ESRS Set 1 übergeben kann (geplant für Ende November 2025), muss noch die EFRAG SR TEG und das EFRAG SRB über die Überarbeitungen abstimmen. EFRAG hat zur Übergabe des fachlichen Ratschlags an die EU-Kommission ein öffentliches Webinar am 🗓️4. Dezember 2025 angekündigt (https://lnkd.in/eNhchhcp). Das DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. hatte EFRAG am 29. September 2025 seine Stellungnahme zu den Konsultationsentwürfen übermittelt (https://lnkd.in/ecF9WD_2) und seit Mitte 2025 in einer Vielzahl von Briefen an EFRAG auf wichtige Themen bei der Überarbeitung (Wesentlichkeitskonzept, Reduktion von Datenpunkten, Anticipated Financial Effects) aufmerksam gemacht.
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🔵EUDR: Update zum Verfahren und inhaltlichen Änderungsvorschlägen🔵 Nachdem die European Commission am 21.10.2025 Änderungsvorschläge zur EU-Entwaldungsverordnung (EU-Verordnung 2023/1115, EUDR https://lnkd.in/eHDqeD6m) vorlegte (wir berichteten https://lnkd.in/exiDbwqf), haben die EU-Mitgliedsstaaten sowie das European Parliament erste Positionen zu den Vorschlägen bezogen. Der Vorschlag der EU-Kommission bestand inhaltlich aus Erleichterungen der Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler sowie für primäre Klein- und Kleinst-Marktteilnehmer aus Ländern mit niedrigem Risiko. Zudem wurde eine Verschiebung der Erstanwendung um 6 Monate für Klein- und Kleinst-Unternehmen empfohlen (siehe auch das aktualisierte DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. Briefing Paper https://lnkd.in/eUQt7DZQ). Von Seiten des EU-Parlaments wurden am 11.11.2025 die Positionen der europäischen Parteienfamilien im ENVI-Ausschuss ausgetauscht. Hier wurden teils deutlich voneinander abweichende Positionen vertreten. Am 13.11.2025 votierte das EU-Parlament schließlich für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren (https://lnkd.in/eiV9ukmS). Ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren ist notwendig, um Änderungen der #EUDR noch rechtzeitig vor dem bisher gesetzten Datum der Erstanwendung – also vor dem 30.12.2025 – zu realisieren. Der EU-Ministerrat legte daraufhin am 19.11.2025 eigene Vorschläge (https://lnkd.in/eBcGdsTa) vor. Inhaltlich bauen sie auf den Vorschlägen der EU-Kommission auf, erweitern diese jedoch nochmals. So wird u.a. vorgeschlagen, die Sorgfaltspflichten für Klein- und Kleinst-Marktteilnehmer sowie nachgelagerte Marktteilnehmer nochmals zu verringern. Darüber hinaus sprechen sich die Mitgliedsstaaten für eine generelle Verschiebung der Erstanwendung um 12 Monate aus. Die EU-Kommission soll zusätzlich beauftragt werden, bis zum 30.04.2026 weitere Vorschläge für Erleichterungen vorzulegen. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Kompromiss die Trilog-Verhandlungen führen. Mit einem Ergebnis ist erst im Dezember zu rechnen. Als Reaktion auf die derzeitige Unklarheit zur Zukunft der EUDR hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vorerst ihre regelmäßig abgehaltenen Webinare zur EUDR für dieses Jahr abgesagt. Zunächst soll abgewartet werden, welchen Ausgang das Gesetzgebungsverfahren nimmt. Für das kommende Jahr sind dann allerdings wieder Informationsformate vorgesehen.
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🔵Öffentliches Webinar: Studie zur Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die detaillierten Ergebnisse🔵 In einem Kooperationsprojekt haben Deloitte und DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. eine Studie zur Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 durchgeführt (mehr dazu auf der Projektseite des DRSC https://lnkd.in/eT-J2Tkn). Anlässlich der bevorstehenden Veröffentlichung des Abschlussberichts geben beide Kooperationspartner einen umfassenden Einblick in die Gesamtergebnisse. Die Veranstaltung am 🗓️ 25. November 2024, 14:00 bis 16:00 Uhr ist öffentlich und kostenfrei. Die Anmeldung ist ab sofort hier möglich (https://lnkd.in/eBs827yF).
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🔵IASB veröffentlicht Änderungsstandard zu IAS 21🔵 Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 🗓️ 13. November 2025 Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist es, klarzustellen, wie Unternehmen Abschlüsse von einer nicht-hochinflationären Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung umzurechnen haben. Die Änderungen an IAS 21 gehen auf eine Anfrage an das IFRS Interpretations Committee aus dem Jahr 2020 zurück. Die Anfrage zielte darauf ab, wie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines ausländischen Geschäftsbetriebs von einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung in die hochinflationäre Darstellungswährung des Mutterunternehmens umzurechnen ist. Darüber hinaus wurde dieser Sachverhalt dem vergleichbaren Fall — der Umrechnung des Abschlusses eines Einzelunternehmens von einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung — gleichgestellt. Die Änderungen in IAS 21 stellen nun klar, dass: ➡️ wenn ein Unternehmen Beträge aus einer funktionalen Währung, die die Währung eines Nicht-Hochinflationslandes ist, in eine Darstellungswährung umrechnet, die die Währung eines Hochinflationslandes ist, diese Beträge – einschließlich der Vergleichsbeträge – unter Verwendung des Stichtagskurses des letzten Bilanzstichtags umzurechnen sind. ➡️ wenn die Darstellungswährung des Unternehmens nicht mehr hochinflationär ist und die funktionale Währung weiterhin die Währung eines Nicht-Hochinflationslandes bleibt, das Unternehmen prospektiv die derzeit geltenden Vorschriften des IAS 21 für solche Fälle anzuwenden hat. Vergleichsbeträge werden dabei nicht angepasst. Das Unternehmen hat außerdem anzugeben, wenn es diese Umrechnungsmethode auf den eigenen Abschluss oder auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines ausländischen Geschäftsbetriebs angewandt hat. Darüber hinaus sind für diese ausländischen Geschäftsbetriebe zusammengefasste Finanzinformationen zu veröffentlichen. Zudem hat das IASB eine Ausnahmeregelung von der oben genannten Umrechnungsmethode für Unternehmen eingeführt, die neben IAS 21 auch IAS 29 anwenden und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines ausländischen Geschäftsbetriebs gemäß den Änderungen umrechnen müssen. Die Änderungen an IAS 21 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 🗓️ 1. Januar 2027 beginnen. Sie sind rückwirkend unter Berücksichtigung bestimmter Übergangsbestimmungen anzuwenden. Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich. Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung (https://lnkd.in/dSYbJ35g) zur Verfügung.
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🔵ESRS-Überarbeitung: DRSC weist EFRAG auf weitere kritische Themen hin🔵 Am 🗓️ 14. November 2025 hat das DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. in einem Brief an EFRAG auf weitere Aspekte der ESRS-Überarbeitung hingewiesen, die sich aus Sicht des DRSC derzeit problematisch darstellen. Der aktuelle Stand der ESRS-Überarbeitung war zuvor mit dem Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) sowie Unternehmen und Wirtschaftsprüfern diskutiert worden. Im Ergebnis sieht das DRSC angesichts der vorläufigen Überlegungen der EFRAG-Gremien die Gefahr einer geringen Akzeptanz der überarbeiteten ESRS. Ursächlich sind zum einen weiterhin bestehende konzeptionelle Unklarheiten, wie etwa hinsichtlich des Verständnisses der Informationswesentlichkeit, der erforderlichen Definition der im Fokus stehenden Nutzer der Nachhaltigkeitsinformationen oder in Bezug auf die Ermittlung wesentlicher Impacts, Risks and Opportunities (IROs) durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (vormals „gross/net“). Ferner bleiben aus Sicht des DRSC auch die Anforderungen an Angaben zu zukünftigen finanziellen Effekten (anticipated financial effects) weiterhin zu vage. Zum anderen werden die zum Teil zunehmende Granularität der geforderten Angaben oder neu eingeführte Konzepte kritisiert. Diese vorläufigen Überlegungen widersprechen nach Auffassung des DRSC der von der EU-Kommission vorgegebenen Zielstellung der Überarbeitung, der Klarstellungen und Vereinfachungen der ESRS Set 1. Bereits am 11. November 2025 hat das DRSC ein gesondertes Schreiben zum living wage-Konzept an EFRAG (https://lnkd.in/eMSpBbJ4) übermittelt. EFRAG ist von der EU-Kommission aufgefordert, seine Vorschläge für die Überarbeitung der ESRS bis 🗓️ Ende November 2025 vorzulegen. Die nun übermittelten Anmerkungen des DRSC folgen im Nachgang an die Kommentierungsperiode für die von EFRAG veröffentlichten Vorschläge. Diese konnten bis Ende September 2025 kommentiert werden. Das DRSC hatte sich bereits in dieser Zeit intensiv mit den Vorschlägen befasst und begleitet seitdem die Diskussion zur Weiterentwicklung der ESRS in den verantwortlichen EFRAG-Gremien, SRB und SR-TEG. Zu den „revised ESRS“, die EFRAG Ende November 2025 an die EU-Kommission übergeben wird, bietet das DRSC – gemeinsam mit EFRAG-Vertretern – am 🗓️ 9. Dezember 2025, 9 Uhr, eine Öffentliche Informationsveranstaltung an. Hier können Sie sich für diese webbasierte Veranstaltung anmelden. https://lnkd.in/ezqknUhe